Energielexikon:
E
Effizienz
Verhältnis zwischen Input und Output eines bestimmten Faktors bzw.
die erzeugte Produktionsmenge in Bezug auf die dafür aufgebrachten
Leistungen und Produktionsfaktoren. Im Zusammenhang mit Energie spricht
man auch von Energieeffizienz wie
z.B. die real verfügbare Wärme
im Vergleich der dafür verbrauchten chemischen Energie (siehe auch Wirkungsgrad)
Eigenproduzent
Nach dem italienischen Gesetz gelten alle jene Einzelpersonen oder Körperschaften
als E. die mindestens 70% ihres Strombedarfs durch selbst erzeugten
Strom abdecken.
Eignungsschwellen fü den Strommarkt
Definieren alle gesetzlichen und technischen Eigenschaften eines Stromproduzenten
oder Stromabnehmers hinsichtlich der Einstufung und Bezeichnung. Die
Grunderfordernisse um in Italien beispielsweise als "geeigneter
Kunde" zu gelten, beschreiben die Mindestwerte der
Stromabnahme und sind nach italienischem Gesetz im Bersani-Dekret enthalten.
Eingeschränkter Energiemarkt
Abschnitt des italienischen Strommarkts der sich auf die die Lieferungen
an die Endverbraucher beschränkt, welche nicht als "geeignete
Kunden" gelten und somit nur mit jenen Stromanbietern Verträge
abschließen können, die in ihrem geografischen Umfeld tätig
sind. In diesem Fall wird der Strompreis von der nationalen Behörde
für den Strom- und Gasmarkt (AEEG) festgelegt und ist auf dem gesamtstaatlichen
Gebiet gleich.
Einspeisungstelle
Die Einspeisungsstelle ist der Punkt, an dem der vom Produzenten erzeugte
Strom in das Netz eingespeist wird.
Einziger Käufer
Ist die GmbH des Managers des nationalen Stromnetzes (GRTN: Gestore della
Rete Nazionale di Trasporto; 100% staatliche Kapitalgesellschaft). Der
EK ist laut Gesetzesdekret 79/99 (auch “Bersani-Dekret" genannt)
eine nicht gewinnorienterte Gesellschaft, dessen Aufgabe der Abschluss
und die Verwaltung von Stromlieferungsverträgen mit gesetzlich eingeschränkten
Nutzern ist. Dadurch sollen Beständigkeit und Gleichmäßigkeit
der elektrischen Stromversorgung, sowie einheitliche Preise gewährleisttet
werden.
Elektrizitätts- und Gasbehörde (AEEG)
Italienische unabhängige Behörde deren Kompetenzen im Bereich
der Reglementierung und Überwachung des nationalen Gas- und Strommarktes
liegen. Durch Gesetz Nr. 481 des 14. November 1995 eingeführt. Das Bersani-Dekret ermächtigt
die AEEG u.a. die wirtschaftlichen und technischen Erfordernisse für
den Zugang zum nationalen Verteilernetz festzulegen. www.autorità.energia.it
Emission
Freisetzung gasförmiger, flüssiger oder fester Stoffe in die
Umwelt. Die Verbrennung von Kohlenwasserstoffen z.B., setzt stets Kohlenstoffdioxid
frei (gasförmig). Meist werden dabei auch andere Verbindungen, wie
Schwefel- und Stickstoffverbindungen in die Umwelt ausgelassen, welche
sowohl gasförmig als auch fest (Partikel, Feinstaub) sein können.
Emissionsfaktor
Verhältnis zwischen der erzeugten Emmissionsmenge und der verbrauchten
Brenn- bzw. Kraftstoffmenge. Bei Kfz versteht man darunter auch die Emmissionen
dividiert durch zurückgelegten Km. Herangezogen wird der E. oft,
um die insgesamt durch den Verkehr, durch die Industrie oder durch Wohngebiete
verursachten Emmissionen einzuschätzen.
Emissionshandel
siehe Carbon credits
Endkunde
Physische oder rechtliche Person, welche Strom lediglich für Eigenzwecke
erwirbt.
Energiebörse
Großmarkt im Energiebereich bei denen die Verhandlungen nach dem
Model einer Versteigerung durchgeführt werden. Zweck der E. ist
die Gewährung eines Gleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage
auf dem Strommarkt und die Förderung einer freien und regen Konkurrenz.
Energieeffizienz
Verhältnis zwischen verbrauchter Energie (z.B. Primärenergie
wie Erdöl) und daraus gewonnener Nutzenergie (z.B. Sekundärenergie
wie Strom). Als weiteres Beispiel kann eine energieeffizientere Glühbirne
mit einer gewöhnlichen Glühbirne verglichen werden: erstere
wird bei gleichem Stromverbrauch mehr Lichtenergie erzeugen. Eine Steigerung
der E. bei industriellen Produktionsprozessen ermöglicht es mehr
Produkte mit weniger Energie und somit mit geringerer Umweltbelastung
herzustellen. Dies kann entweder durch verbesserte Technik oder durch
effizientere Energiequellen oder durch Reduzierung der Verluste (z.B.
bessere Dämmung) erzielt werden.
Energiequellen
Man unterscheidet zwischen erneuerbare E. (Solarenergie; Wind- und Wasserkraft;
Geothermie; Biomasse usw.) und nicht erbeuerbare E. wie die herkömmlichen
E. (Erdöl; Erdgas, Braun- oder Steinkohle, Atomkraft).
Erhaltung
Im Zusammenhang mit Umweltschutz und Umweltmanagement lässt sich der
Begriff "E." mit "Nachhaltigkeit" verbinden. Zur
E. gehören alle Planungs- und Verwaltungsmaßnahmen ökologischer
Ressourcen, deren Ziel der Schutz und die E. der Ressourcen über
lange Zeitabschnitte ist.
Erneubare Energie
Alle aus nicht fossilen Energiequellen gewonnenen Energieformen, wie
Solarenergie, Windenergie, Wasserkraft, Geothermie usw.
Erneubare Energiequellen
Darunter versteht man alle E. deren Neubildung entweder das Ausmaß der
Nutzung übetrifft oder die allgemein annähernd grenzlos verfügbar
sind. EE. sind Wind- und Wasserkraft; Solarenergie, Geothermie; Gezeitenenergie;
Brennstoffe aus Biomasse oder aus organischen und anorganischen Abfällen.
Ethanol
Aus zwei Kohlenstoffatomen, fünf Wasserstoffatomen und einem sauerstoffatom
bestehendes Alkoholmolekül
Exposition
In diesem Zusammenhang versteht man darunter die Exposition mit Partikeln,
Abagsen und anderen Luftverschmutzungselementen. Die Gesamtexposition
der Bevölkerung ergibt sich durch die Konzentration des Luftverschmutzunggegenstands
mal die Anzahl der Bevölkerung mal die geschätzte Expositionszeit.
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